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Juristerei Juristerei

Habe nun, ach! Philosophie,
Juristerei und Medizin,
und leider auch Theologie
Durchaus studiert, mit heißem Bemüh'n.

Goethe: Faust, Teil I, Szene 1

... und selbst, wenn man es nicht tat, die Juristerei berührt uns alle. Wir leben in einem Rechtsstaat.

Ist Euch bewußt, was das heißt? Ja? Wirklich? - Ich wette, Ihr liegt falsch!

In einem Rechtsstaat zu leben, heißt nicht beliebig viele Rechte zu haben und immer Recht zu bekommen. Sondern das heißt, es gibt Gesetzesbücher und Rechtsvorschriften, sinnige und unsinnige, die das Zusammenleben der Individuen und das Verhältnis Individuum - Staat bestimmen. Das heißt nicht, daß dieses immer zum Wohle beider Seiten geschieht. Aus leidiger eigener Erfahrung im Ärger mit Vermietern, Telekom, Versicherungen etc. habe ich hier für Euch etwas zusammengestellt.

Es ist besonders in Sachen internetrecht sehr spannend und wichtig, alles nur Erdenkliche zu tun, sich abzusichern. Nicht selten habe ich den Eindruck, daß die Beweislast in Sachen internet oft umgekehrt wird. Man wird abgemahnt und dann steht man da und ist verpflichtet seine Unschuld selbst zu beweisen, statt daß die Anklage bzw. das Gericht einem eine Schuld nachweisen kann bzw. dieses tut. Es mag natürlich auch sein, daß schlichtweg die Berichterstattung über solche Fälle eben diesen Eindruck erweckt.

Beispiel eBay

Der weiter unten verknüpfte Artikel suggeriert mir, daß es der Beklagten aufgetragen wurde, ihre Unschuld zu beweisen bzw. darzulegen, daß sie nicht gewerblich handelt. Die Grenzen scheinen fließend, die Folgen sind mitunter fatal - für den Verurteilten. (⇒ vergl. Artikel bei ZDNET.com)

Angesichts dieses Urteils wird es, sollte es bestand haben und keine erfolgreiche Berufung geben, recht interessant, wann man mit allem drum und dran für gelegentliche Verkäufe via eBay ein Gewerbe anmelden muß. Das wird auch für eBay selbst interessant, da potenzielle Kunden verloren gehen können. Es bleibt abzuwarten, wie die Sache um die Frau aus Heilbronn ausgeht.

Beispiel Disclaimer

Wie auch immer. Je mehr man sich bisweilen abzusichern versucht, kann der Schuß auch nach hinten losgehen ⇒ sh. Disclaimer. Bei einer eventl. Distanzierung von einem oder mehreren link/-s sollte man immer bedenken: gebe ich damit zu, daß ich etwas Unrechtes tue? Ich denke, in einem solchen Fall sollte man immer besser auf eine Verknüpfung verzichten. Im Übrigen ist ein Disclaimer kein Schutzzauber vor Klagen. Ich denke, es kann nicht Schaden, darauf hinzuweisen, für welche internet-Angebote man selbst als Autor verantwortlich ist.

Man muß in Bezug auf links und Distanzierung von fremden Inhalten einfach die Verhältnismäßigkeit sehen:

  1. Wie häufig ist es zumutbar, die Verknüpfungen zu kontrollieren? Sind noch an der verknüpften Stelle die Inhalte, die man im Kontext der eigenen Seite als Empfehlungen sehen wollte, oder nicht?
  2. Habe ich, was ich eher als abschreckend betrachte, dennoch aber zugänglich machen wollte durch eine entsprechende Verknüpfung, entsprechend als nicht empfehlenswert oder mit meinen Vorstellungen von Recht und Anstand nicht vereinbar kommentiert?
  3. Wann gilt eine Distanzierung als angebracht? Macht man sich die verknüpften Inhalte zu eigen oder nicht? Das ist eine sehr entscheidende Frage!

Keule Man muß doch sagen, daß eine pauschale Distanzierung eher beleidigend für den Verlinkten sein kann. Das käme einer Diffamierung fast gleich und lädt ein, wg. Beleidigung oder ähnlicher Dinge zu klagen. Ich will nicht verknüpft werden, und im gleichen Atemzug distanziert man sich von mir - und zwar komplett. Das ist inkonsequent und balla-balla. Michael Jendryschik hat das auf seiner Seite zu Disclaimern und Gerichtsurteilen in deren Zusammenhang sehr schön formuliert (Dieses ist eine Empfehlung!):

Alle von mir persönlich gesetzten links auf meinen Seiten sind als Empfehlung zu werten. Ich verlinke Seiten, um Ihnen weiterführende Informationen zu bestimmten Themen anzubieten oder um Ihnen empfehlenswerte Artikel zugänglich zu machen. Davon ausgenommen sind links,
  • die ich im Kontext ausdrücklich anders kommentiere oder
  • die ich im Rahmen von Werbeanzeigen setze.

Es kann passieren, dass die referenzierten Inhalte sich ohne meinem Wissen ändern. Im Impressum des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht steht, dass ich für fremde Inhalte nur dann zu verantworten sei, wenn ich von ihnen (das heißt auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis habe und es mir technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Es ist jedoch nicht zumutbar, dass ich alle links auf meinen Seiten ständig danach kontrolliere, ob sie sich noch in dem Zustand befinden, in dem sie waren, als ich einen link darauf gesetzt habe. [...]

Michael Jendryschik 2006, http://jendryschick.de

Das Zitat ist gekürzt um eine Passage, die auf meine Seite(n) nicht zutrifft. Ansonsten kann ich nur sagen: Ja, das gilt im Prinzip auch für meine homepage. Wobei ich mich schon darum bemühe, die links dann und wann auf ihre Aktualität hin zu prüfen. Nur kann es mir nicht zugemutet werden, dieses rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr zu tun. (Die einzige Werbung, die ich nicht beeinflussen kann, die aber auftritt, wenn man die Startseite erreicht, ist ein Pop-up, das von meinem webspace-provider geschaltet wird. Ich könnte dieses Abschalten, müßte dann aber pro Monat und domainnamen bis zu 2,-€ mehr zahlen. Wenn es dort etwas zu bemängeln geben sollte, wenden Sie sich vertrauensvoll an die 1 & 1 internet AG in Montabaur.)

Zu den sogenannten disclaimern (sehr hübsches Mischwort aus englischem Sprachimport und deutscher Pluralbildung) ist mir aufgefallen, daß einige webmaster den Begriff gleichbedeutend mit den AGB nutzen, d.h. man nennt teils die AGB schlichtweg disclaimer, bindet eine Haftungsausschlußklausel dort ein, und übersieht teils komplett, daß

  1. eine AGB auch als solche kenntlich gemacht werden muß,
  2. eine AGB nur für gewerbliche Seiten verbindlich ist,
  3. in der gültigen Rechtsprechung nach meiner Kenntnis das Vorhandensein einer AGB auf einer Seite, eben diese automatisch als kommerziell zu betrachten sei.

Wenn Ihr also eine private internet-Seite habt / betreibt, verzichtet auf eine AGB, wenn sie nicht Plattform eurer Erwerbstätigkeit ist.

Mietrecht - Literaturtipp

Noch ein kleiner Literaturtipp zum Mietrecht in puncto Mietnebenkosten: Dirk Clausen: Mietnebenkosten, Haufe 2003
ISB N: 3-448-05978-1, € 6,60
Darin findet Ihr Tipps für Musterantwortschreiben nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, Hinweise was der Vermieter abrechnen darf und was nicht, wie man mögliche versteckte unzulässige Kosten entdeckt und wie man darauf reagiert. Bücher ersetzen leider keine persönlichen Beratungen bei Mietervereinen etc., aber man erhält Hinweise, worauf es sich zu achten lohnt und man kann gezielter nachfragen. Aktuellere Literaturtipps zum Thema: hier.

Beispiel Kneipenlärm

Ihr solltet Euch so oder so darauf gefasst machen, daß das Recht in einigen Punkten auch gegen Euch steht. Gerade bspw. in Sachen Kneipenlärm, kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen, wenn Ihr bei der Beratung seid, Euren Fall schildert und der beratende Anwalt fragt: "Wie lange wohnen Sie dort schon?" und "Wie lange existiert die Kneipe?" Zeit spielt eine wichtige Rolle! Man darf nicht zu lange dulden ...

So - genug erzählt. Hier noch einige recht unverfängliche links Big Big Grin:

Anwaltsuche:

  • Anwaltsuche.de - hier findet Ihr Anwälte, Ihr könnt sogar nach diversen Spezialisten bspw. für IT-Recht suchen
  • Recht schwul.de - eine Assoziation von RechtsanwältInnen, die sich auf die Vertretung von Lesben und Schwulen spezialisiert haben; hier geht es um alle Rechtsangelegenheiten und Probleme, die sich speziell aus dem Lesbisch- oder Schwulsein ergeben
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Letzte Aktualisierung: 04.10.2008 20:53 ; © 1997 - 2008